DSGVO Beratung

DSGVO Beratung



Auch nach Inkrafttreten der DSGVO sind viele Fragen offen. Wir unterstützen Sie mit den richtigen Maßnahmen.


Seit Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar. Diese neue, einheitliche gesetzliche Regelung des europäischen Datenschutzes brachte eine Reihe von Änderungen für Unternehmen mit sich. In Anbetracht der Fülle und Komplexität der neuen Anforderungen nach der DSGVO war die Umsetzungsfrist knapp bemessen. Die wichtigste Neuerung besteht in einer deutlichen Anhebung der Bußgelder für Datenschutzverstöße. Unternehmen sollten daher weiterhin die notwendigen Anpassungen im Umgang mit personenbezogenen Daten fortsetzen. In der Datenschutzberatung überprüfen wir die relevanten Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen, identifizieren den notwendigen Anpassungsbedarf und setzen alle erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen gemeinsam um. Auf diese Weise ist Ihr Unternehmen optimal auf die DSGVO und die Anfragen von Behörden vorbereitet.

Verschärfte Sanktionen für Unternehmen

In bestimmten Fällen besteht nach der DSGVO für Unternehmen ein Bußgeldrahmen von bis zu 10 Mio. Euro oder von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Darüber hinaus können auch Geldbußen bis zu einer Höhe von 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhangen werden.

Dennoch gibt es aber schon eine Reihe von Kriterien für die Bemessung. Dazu gehören die Art, die Schwere und die Dauer des Verstoßes im Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Zahl der von der Verarbeitung betroffenen Personen. Wiederum berücksichtigt werden bei einem Datenschutzverstoß aber auch die getroffenen Maßnahmen, die zur Minderung des entstandenen Schadens beitragen oder die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.


Die Datenschutzgrundverordnung ist von allen Unternehmen und auch Privatpersonen(z.B.Homepage) in Europa einzuhalten.

Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die DSGVO für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder dort gespeichert werden sollen.


Wir bieten Ihnen:

  • Datenschutzberatung in allen Belangen des Datenschutzes
  • Bestandsaufnahme der bestehenden Datenschutz und IT-Sicherheits-Richtlinien und Organisationsstrukturen
  • Beratung und Unterstützung bei der Definition der Datenschutzpolicy (Verfahrensanweisungen)
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 (DSGVO)
  • Vorabkontrolle automatisierter Verarbeitung
  • Analyse der Risiken in der Datenverarbeitung
  • Aufzeigen von Datenschutzproblemen und Verbesserungsvorschlägen
  • Mitarbeiterschulung über die Erfordernisse des Datenschutzes (DSGVO)
  • Umsetzung und Kontrolle des Datenschutzkonzeptes
  • Prüfung Ihrer Auftragnehmer im Rahmen des Art. 28 und Art.29 (DSGVO) (Auftragsdatenverarbeitung)
  • Wichtig:Absicherung der Homepage gegen datenschutzrechtliche Abmahnungen (z.B.Datenschutzerklärung,Impressum,

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